Rehabilitationssport
Sowohl Behinderten, chronisch Kranken wie auch rehabilitierten und gesunden BĂŒrgern wird die Möglichkeit eröffnet, mit wachsender Eigenverantwortung Rehabilitationsport und Funktionstraining gemÀà § 43 Satz 1 Nr. 1 SGB V in Anspruch zu nehmen. Dies schafft eine Basis um die individuelle LebensqualitĂ€t zu erhalten oder zu steigern.
Mit Hilfe des Sports soll die eigene MobilitÀt erhöht und die physische und psychische Belastbarkeit verbessert werden. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll Rehabilitationssport nicht nur Ausdauer und Kraft stÀrken sowie Koordination und FlexibilitÀt verbessern, sondern langfristig Hilfe zur Selbsthilfe bieten.
Rehabilitationssport unterscheidet sich vom âallgemeinenâ Sport insofern, dass seine Inhalte auf bestimmte Erkrankungen wie auch Behinderungen abgestimmt werden. Durch spezielle Bewegungsprogramme, die das Herz- Kreislaufsystem und den Bewegungsapparat fordern, wird versucht, die durch die Erkrankung entstandenen Defizite auszugleichen.
Ziel ist es, im Rahmen eines Gruppentrainings Ausdauer und Kraft zu stÀrken, wie auch Koordination und FlexibilitÀt zu verbessern. Langfristig soll der Patient zu einem selbststÀndigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motiviert werden.
Die Kosten fĂŒr den Rehabilitationssport werden ganz oder teilweise von den Krankenkassen ĂŒbernommen. Rehabilitationssport kann von jedem Arzt verordnet werden und belastet sein Heilmittelbudget nicht.










