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Rehabilitationssport

Sowohl Behinderten, chronisch Kranken wie auch rehabilitierten und gesunden BĂŒrgern wird die Möglichkeit eröffnet, mit wachsender Eigenverantwortung Rehabilitationsport und Funktionstraining gemĂ€ĂŸ § 43 Satz 1 Nr. 1 SGB V in Anspruch zu nehmen. Dies schafft eine Basis um die individuelle LebensqualitĂ€t zu erhalten oder zu steigern. 

Mit Hilfe des Sports soll die eigene MobilitĂ€t erhöht und die physische und psychische Belastbarkeit verbessert werden. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll Rehabilitationssport nicht nur Ausdauer und Kraft stĂ€rken sowie Koordination und FlexibilitĂ€t verbessern, sondern langfristig Hilfe zur Selbsthilfe bieten. 

Rehabilitationssport unterscheidet sich vom „allgemeinen“ Sport insofern, dass seine Inhalte auf bestimmte Erkrankungen wie auch Behinderungen abgestimmt werden. Durch spezielle Bewegungsprogramme, die das Herz- Kreislaufsystem und den Bewegungsapparat fordern, wird versucht, die durch die Erkrankung entstandenen Defizite auszugleichen.

Ziel ist es, im Rahmen eines Gruppentrainings Ausdauer und Kraft zu stÀrken, wie auch Koordination und FlexibilitÀt zu verbessern. Langfristig soll der Patient zu einem selbststÀndigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motiviert werden.

Die Kosten fĂŒr den Rehabilitationssport werden ganz oder teilweise von den Krankenkassen ĂŒbernommen. Rehabilitationssport kann von jedem Arzt verordnet werden und belastet sein Heilmittelbudget nicht. 

   Bildrechte: (c) LandesSportBund-NRW